Arbeitsrecht Gladbeck

Fachanwalt für Arbeitsrecht nahe Gladbeck
Sie können sich bei allen Fragen zum Arbeitsrecht auf die Erfahrung und Kompetenz von Fachanwalt Oliver Metzlaff verlassen. Er vertritt Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Dabei ist er für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (auch im Raum Gladbeck) gleichermaßen tätig und kennt die Denkweise der jeweils anderen Seite. Folgend ein Auszug wichtiger arbeitsrechtlicher Themenbereiche.
Anwaltskanzlei Oliver Metzlaff
Böckenhoffstr. 1
46236 Bottrop
Tel.: 0 20 41 - 7 66 94 26
Fax: 0 20 41 - 7 66 94 23
Abmahnung – Die „gelbe Karte“ im Arbeitsrecht
Die Abmahnung im Arbeitsrecht soll die jeweils andere Vertragspartei warnen. Der Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber ist durch konkrete Vertragsverletzung aufgefallen und soll sich zukünftig vertragsgerecht verhalten. Oftmals wird eine Abmahnung auch als Druckmittel genutzt oder soll die Kündigung des Arbeitnehmers vorbereiten. Die Abmahnung ist daher nicht zu unterschätzen. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, sollten Sie sich beraten lassen. Sie können vom Arbeitgeber verlangen, die Abmahnung aus der Personalakte wieder zu entfernen oder aber zumindest Ihre Gegendarstellung in die Personalakte mitaufzunehmen. Auch als Arbeitnehmer haben Sie das Recht Ihren Arbeitgeber abzumahnen. Beispielsweise wenn dieser nur unregelmäßige Gehaltszahlungen durchführt.
Mit der Kündigung das Vertragsverhältnis beenden
Im Arbeitsrecht müssen Sie mit kurzen Fristen rechnen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend von mir beraten lassen. Einerseits könnte das Kündigungsschreiben von einer nicht berechtigten Person unterschrieben worden sein. Dann haben Sie nur wenige Tage Zeit, die Kündigung zurück zu weisen. Zum anderen lässt das Kündigungsschutzgesetz dem Arbeitnehmer nur drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit, diese mit einer Kündigungsschutzklage anzufechten. Vor dem Arbeitsgericht wird überprüft, ob die Kündigung den formellen Anforderungen genügt und sozial gerechtfertigt ist. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, genießen Sie als Arbeitnehmer einen sehr umfassenden Schutz.
Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung – Unterschreiben oder lieber nicht?
Der Aufhebungsvertrag existiert als Alternative zur „klassischen“ Kündigung. Bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages ist für den Arbeitnehmer jedoch Vorsicht geboten. Unterschreiben Sie nicht, ohne sich vorher Rat eines fachkundigen Anwalts – wie z. B. von Herrn Metzlaff nahe Gladbeck – eingeholt zu haben. Eine Sperrzeit für die Zahlung des Arbeitslosengeldes und der Anrechnung der Abfindung durch die Arbeitsagentur drohen. Und was nutzt schon eine hohe Abfindung, wenn diese auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird oder Sie eine dreimonatige Sperrzeit ohne Arbeitslosengeld hierdurch überbrücken müssen?
Die Zahlung einer Abfindung im Arbeitsrecht
Im Zusammenhang mit einer Kündigung kommt meist die Frage nach einer Abfindung auf. Sehr oft wird außergerichtlich oder im sogenannten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ein Vergleich geschlossen. In seltenen Fällen sind Arbeitgeber sehr schnell bereit, Abfindungen zu zahlen, da sie um die Unwirksamkeit ihrer Kündigung wissen. Gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung wird die Kündigung vom Arbeitnehmer akzeptiert. Durch umfassende Erfahrungen als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Herr Rechtsanwalt Metzlaff im Stande, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Für die Zahlung einer Abfindung besteht im Allgemeinen kein Rechtsanspruch!
Arbeitsrecht – Anspruch auf Lohn, Gehalt und Urlaub
Auch bei noch offenen Gehalts- und Lohnforderungen sind kurze Fristen zu beachten. Wer vertragliche Ansprüche durchsetzen will, muss an die Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag denken. Anwalt Oliver Metzlaff sorgt dafür, dass Ihre Rechte nicht verfallen, sondern durchgesetzt werden.
Der Arbeitgeber streicht Ihnen den bereits genehmigten Urlaub, den Sie auch schon gebucht haben? Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht Ihnen noch Urlaub zu, welchen Sie nicht mehr nehmen können? Das Recht auf Erholungsurlaub ist gesetzlich zugesichert, doch immer wieder kommt es zu arbeitsrechtlichen Problemen. Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Metzlaff hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Anspruch auf das Arbeitszeugnis
Wer sein Arbeitsverhältnis beendet, hat Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Obgleich nachteilige Formulierungen (doppeldeutige Zeugnissprache) im Arbeitszeugnis nicht gestattet sind, passiert es oft genug, dass diese enthalten sind. Rechtsanwalt Metzlaff überprüft Ihr Zeugnis und setzt ein gutes Arbeitszeugnis für Sie durch, damit Ihnen bei Ihren Bewerbungen keine Steine in den Weg gelegt werden.
Der Arbeitsvertrag
Beim Arbeitsvertrag kommt es auf die Details an. Fehler und Ungereimtheiten in Arbeitsverträgen sorgen bei beiden Vertragsparteien für Stress und unnötigen Ärger. Für Arbeitgeber erstellt Herr Rechtsanwalt Metzlaff rechtssichere Arbeitsverträge. Arbeitnehmer profitieren von sorgfältiger Überprüfung Ihrer Arbeitsverträge. Wo Probleme auftauchen, erhalten Sie hier kompetente Hilfe bei der Lösung.
Sie sind wohnhaft in Gladbeck? Kein Problem, Herr Rechtsanwalt Metzlaff berät auch Mandanten im Umkreis um seinen Kanzleistandort und unterstützt sie bei arbeitsrechtlichen Problemen aller Art.